AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Jänner 2023

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge die zwischen uns und einem Unternehmer abgeschlossen werden (nachfolgendend kurz „Vertragspartner“) und zwar in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsschluss

2.1. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit der NT & IT GmbH, Ganglgutstraße 93, 4050 Traun, zustande.

2.2. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird; ansonsten gelten solche Angaben als Aufforderung zur Angebotslegung durch den Vertragspartner.

2.3. Für unseren Webshop, abrufbar unter www.webshop.ntit.at, gilt zudem: Die Präsentation der Waren in unserem Webshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Vertragspartner, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung, d.h. der Vertragspartner durchläuft erfolgreich die in unserem Webshop vorgesehene Bestellprozedur (1. Auswählen des Produktes, 2. Produkt durch Klicken von „In den Warenkorb“ auswählen, 3. Warenkorb prüfen, 4. Betätigung des Buttons „Kundendaten“, 5. Lieferadresse auswählen, 6. Betätigung des Buttons „Letzte Kontrolle“, 7. Nochmalige Prüfung der jeweiligen eingegeben Daten, 8. Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“), gibt der Vertragspartner ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Vertragspartner kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung jederzeit seine Eingabefehler berichtigen, in dem er in das zu berichtigende Datenfeld klickt und die Eingabe korrigiert bzw. indem er die in dem von ihm verwendeten Browser enthaltene „Zurück“-Taste betätigt. Durch Schließen des Internetbrowsers kann der Vertragspartner den Bestellvorgang abbrechen, die Produkte im Warenkorb bleiben erhalten, können aber durch Betätigung des Button „X“ entfernt werden. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Bestellbestätigung“) und senden dem Vertragspartner nach Bestelleingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail zu. Die AGB kann der Vertragspartner jederzeit unter www.ntit.at/agb abrufen. Die Bestelldaten des Vertragspartners werden von uns elektronisch gespeichert.

2.4. Vertragsabschlüsse kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit Lieferung und Annahme der Ware bzw. Leistungserbringung zustande.

2.5. Mündliche Nebenabreden erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Hinzu kommen noch allfällige Zustell- oder Versandkosten, Montage- oder Aufstellungskosten sowie Zoll- oder sonstige Einfuhrabgaben.

3.2. Bei Preisänderungen, die sich aufgrund von Umständen, auf die wir keinen Einfluss haben (Kollektivverträge, Materialpreise, Zölle, Steuern, Abgaben, etc.), zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung der Ware ergeben, sind wir berechtigt, für den in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preis bis zur Lieferung der Ware eine Preisberichtigung vorzunehmen.

3.3. Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort fällig. Der Vertragspartner ist verpflichtet den ausgewiesenen Rechnungsbetrag Zug um Zug gegen Übergabe der Ware oder spätestens binnen 8 Tagen ab Warenerhalt zu zahlen, außer in der Rechnung beJndet sich ein davon abweichendes Zahlungsziel oder mit dem Vertragspartner wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3.4. Skontoabzüge müssen gesondert vereinbart werden. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden von uns nachgefordert. Bei Zahlungsverzug, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen automatisch außer Kraft.

3.5. Aufstellungs- oder Montageleistungen werden von uns nur nach gesonderter Auftragserteilung erbracht bzw. organisiert und sind vom Vertragspartner gesondert nach Zeitaufwand und zum vereinbarten Stundensatz zu vergüten. Ist ein Stundensatz nicht ausdrücklich vereinbart, so gilt ein branchenüblicher Mannstundensatz als angemessen. Für Transport- bzw. Zustellungskosten werden die tatsächlich aufgelaufenen Kosten zuzüglich einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens aber die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart, in Rechnung gestellt.

4. Verzug, Mahn-/Inkassokosten

4.1. Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen zu leisten. Der unternehmerische Verzugszinssatz beträgt 1 Prozent pro Monat.

4.2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertragspartner einen Pauschalbetrag von € 40,00 als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten zu fordern. Für darüber hinausgehende Schäden aufgrund des vom Vertragspartner verschuldeten Zahlungsverzugs, insbesondere auch Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, haftet uns der Vertragspartner in vollem Umfang.

5. Lieferung

5.1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt durch Bereitstellung und Abholung der Ware durch den Vertragspartner am Sitz von NT & IT GmbH, Ganglgutstraße 93, 4050 Traun, auf dem Versandweg oder durch Zustellung.

5.2. Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Liefertermin bzw. innerhalb der vereinbarten Leistungsfrist. Zur Leistungserbringung sind wir aber nur dann verpflichtet, wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen, die für die Ausführung erforderlich sind, insbesondere technische Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

5.3. Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von unvorhergesehenen oder vom Parteiwillen unabhängigen Umständen wie beispielsweise höhere Gewalt, Transportverzug, Streiks, behördliche Maßnahmen etc. verlängern. Die Lieferfrist verlängert sich auch dann, wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nicht zeitgerecht erfüllt.

5.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht beim Versendungskauf bereits mit der Anzeige der Versand- und Lieferbereitschaft durch uns auf den Vertragspartner über.

5.5. Ist ein Paket, Ware auf einer Palette oder Ware auf einer Trommel bei der Zustellung offensichtlich beschädigt, muss der Vertragspartner darauf bestehen, dass dieser Umstand vom Zusteller schriftlich dokumentiert wird. Transportschäden hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

6. Vertragsrücktritt, Stornogebühr

Der Vertragspartner kann ohne Angabe von Gründen vor unserer ersten Erfüllungshandlung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Vertragspartner eine Stornogebühr von 15% des Bruttorechnungsbetrages zu leisten (Reugeld).

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen bleibt die Ware in unserem Eigentum.

7.2. Jede Weitergabe der Ware an Dritte während aufrechtem Eigentumsvorbehalt ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt nicht, bei zum Weiterverkauf bestimmten Waren. In diesem Fall ist der Vertragspartner berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn uns der Vertragspartner rechtzeitig vorher den Namen oder die Firma und die Geschäftsanschrift/Anschrift des Dritten schriftlich bekanntgegeben hat und wir der Weiterveräußerung zustimmen. Die Kaufpreisforderung gilt bei Zustimmung zur Weiterveräußerung bereits jetzt schon als an uns abgetreten und wir sind berechtigt, den Dritten jederzeit von dieser Abtretung zu verständigen. Der Erlös aus der Weiterveräußerung ist getrennt vom Vermögen des Vertragspartners aufzubewahren.

7.3. Ist der Vertragspartner auch nur teilweise in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Waren auch ohne Zustimmung des Vertragspartners jederzeit auf dessen Kosten abzuholen.

7.4. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der Vertragspartner verpflichtet, den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich davon zu verständigen.

8. Gewährleistung

8.1. Bei Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Bei Gebrauchtwaren ist Gewährleistung ausgeschlossen.

8.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung auf etwaige Mängel zu untersuchen. Mängel die der Vertragspartner festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind uns unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen, andernfalls er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen kann. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss uns der Vertragspartner ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen, diesen schriftlich anzeigen, ansonsten er die zuvor genannten Ansprüche verliert. Es gelten die §§ 377, 378 UGB. Geringfügige oder sonstige für den Vertragspartner zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt; dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, etc.).

8.3. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der Ware aufgrund unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten. Zum sach- und bestimmungsgemäßen Gebrauch sind insbesondere die Angaben des Herstellers zu beachten.

8.4. In jedem Fall verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche, wenn er selbst oder nicht autorisierte Dritte in die Ware eingreifen, Reparaturen oder Reparaturversuche vornehmen.

8.5. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB (gesetzliche Beweislastumkehr) sowie das Regressrecht nach § 933b ABGB sind ausgeschlossen.

9. Schadenersatz und Haftung

9.1. Sofern wir für einen Schaden einzustehen haben, haften wir nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen.

9.2. Wir haften nicht für mittelbare/indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Ein dem Vertragspartner allenfalls zustehender Regressanspruch nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen.

9.3. Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen sowie für Datenverluste aufgrund unzureichender Datensicherheitsmaßnahmen durch den Vertragspartner.

9.4. Wir haften nicht für eine verspätete Lieferung, die sich aus Umständen ergibt, die nicht in unserem Einflussbereich stehen.

9.5. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

9.6. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

10. Urheberrecht

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Vertragspartner erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

11. Verkürzung über die Hälfte

Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) ist ausgeschlossen.

12. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Dem Vertragspartner steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nicht zu.

13. Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftform

14.1. Erfüllungsort ist der Sitz von NT & IT GmbH.

14.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Vertragspartner und uns bzw. mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das sachlich zuständige Gericht in Traun.

14.3. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anwendbar.

14.4. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

16. Adressänderung und Datenschutz

16.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

16.2. Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere DSGVO, werden eingehalten. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.ntit.at/datenschutz.